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Service/Dienstleistungen

 

Wartung und U.V.V.-Prüfung

 

Sie können einen Wartungsvertrag abschließen.

Als Fachbetrieb sind wir verpflichtet, Sie darüber in Kenntnis zu setzen, dass für Ihre Tor- oder Schrankenanlage mindestens eine jährliche Prüfung vorgeschrieben ist.

 

Maßgebend für die Prüfung ist die ASR A 1.7 (Arbeitsschutzrichtlinie).

 

Wir bieten Ihnen neben der technischen Wartung, die Bestandteil der Gewährleistung ist und durch unser zertifiziertes Personal durchgeführt wird, auch die Prüfung Ihrer Tor- oder Schrankenanlage an. 

 

Die Ausführung beinhaltet folgendes:

 

  • An- und Abfahrt

  • Prüfen der Tor-/Schrankenanlage

  • Reinigen des Unterholmes (bei Schiebetoren) und der Sicherheitseinrichtungen, Fetten und Schmieren der Verschleißstellen.

  • Erstellen des Prüfberichtes, Anbringen einer Prüfplakette als Nachweis.

 

 

 

Unverbindliche Angebote

 

Nach Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten oder auch an Hand telefonischer Absprachen übermitteln wir Ihnen gerne unser unverbindliches Angebot.

 

Auch bei Anfahrschäden Ihrer Anlagen nehmen wir den Schaden auf und erstellen Ihnen ein Angebot für die Instandsetzung.

 

 

Reparaturen

 

Anfallende Reparaturarbeiten an Zaun-, Tor- oder Schrankenanlagen werden durch unsere Monteure oder Elektriker schnellstmöglich behoben.

Service

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